AVE GAV

Auf Verlangen aller Vertragsparteien kann ein GAV allgemeinverbindlich erklärt werden mit der Wirkung, dass der Geltungsbereich sowie weitere Artikel auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch auf die nicht-organisierten) eines Wirtschaftzweiges oder eines Berufes ausgeweitet werden.

Der Gesamtarbeitsvertrag Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie 2021 sowie die Zusatzvereinbarung 2023 sind allgemeinverbindlich erklärt: 

GAV Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie auf der Website des seco

Die Paritätische Kommission Naturstein  (Postfach 3321, 8021 Zürich, Telefon 044 295 30 66, Fax 044 295 30 63) ist für den Vollzug des GAV verantwortlich und behandelt auch sämtliche Fragen und Gesuche im Zusammenhang mit dem Naturstein-Fonds (u. a. Förderung Berufsnachwuchs und der Beruflichen Weiterbildung).