Vorteilhafte Ausgleichs- und Pensionskasse

Der Naturstein-Verband Schweiz empfiehlt seinen angeschlossenen Mitgliedern die sehr effizienten und kostengünstigen Dienstleistungen rund um die 1. und 2. Säule der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes AK105.

Die AK105 ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Ihre Existenz sowie Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem AHV-Gesetz - sie untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die AK105 wird durch ihre Gründerverbände geführt und durch einen Vorstand geleitet, welcher sich aus den interessierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammensetzt. Mitglied wird man via Beitritt in einen Gründerverband.

Der NVS ist Gründerverband der AK105. Somit sollten grundsätzlich sämtliche Mitglieder dieser Verbandsausgleichskasse angeschlossen sein.

Weitere Vorteile der AK105 sind übersichtlich in diesem Factsheet für Sie zusammengefasst.

Für einen allfälligen Kassenwechsel erstellt Ihnen die AK105 gerne eine konkrete Offerte mittels folgenden Links: Kassenwechsel zur AK105: Einfach und unkompliziert.

Für alle anderen Anliegen erreichen Sie die AK105 unter: Kontakt zur AK105: Wir sind für Sie da.